Gesetzliche Grundlagen
Grundgesetz Artikel 3:
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
NKomVG § 9 Abs. 2:
Die Gleichstellungsbeauftragte soll dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen.
Allgemeine Informationen
Der Rat der Gemeinde Worpswede hat mich am 4. Februar 2014 zur ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten berufen.
Meine Aufgaben umfassen den verwaltungsinternen und den externen Bereich.
Intern:
- Teilnahme an relevanten Sitzungen
- Mitwirkung bei Personalangelegenheiten
- Zusammenarbeit mit Fachämtern
- Ansprechpartnerin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Worpswede
Extern:
- Ansprechpartnerin für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Worpswede bei konkreten Problemen. Ich möchte Sie unterstützen und Hilfestellungen anbieten. Natürlich wird alles, was Sie im Gespräch äußern, vertraulich behandelt.
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Wichtige Links:
Unterstützung von Frauen und Männern beim beruflichen Wiedereinstieg und bei der Vereinbarung von Beruf und Pflege.
www.perspektive-wiedereinstig-ohz.de
Anlaufstelle für Alleinerziehende:
http://www.landkreis-osterholz.de/alleinerziehende
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
Hilfetelefon Schwangere in Not - anonym + sicher
http://www.geburt-vertraulich.de
Informationen zu Frauenhäusern
Kinderschutzportal des Landes Niedersachsen
Informationen zum Minijob:
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Betriebliche Ausbildung in Teilzeit - MOOR(ITZ)
www.facebook.com/teilzeitausbildung