
Über die genaue Lage der Gewässer kann die Geschäftsstelle des
Verbandes ( Tel. 04792/931217) Auskünfte erteilen.
Die genannten Gewässer sind Gewässer III. Ordnung im Sinne des § 40 NWG. Sie sind gemäß § 69 NWG von dem jeweiligen Eigentümer zu unterhalten; lässt sich dieser nicht ermitteln, so obliegt die Unterhaltung
dem Anlieger. Anlieger ist der Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an das Gewässer angrenzt. Die unterhaltungspflichtigen Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass bis zum Tage der Schau das Gewässer von Kraut, Anlandungen, hineingewachsenem Busch, Sand- und Schlammablagerungen sowie sonstigen Vorfluthindernissen gereinigt ist und dass die Böschungen gemäht sind. Ein Treibenlassen
des Räumgutes ist nicht zulässig. Es ist mindestens 0,80 m vom Uferrand entfernt abzusetzen.
Die Unterhaltungspflichtigen haben das Recht, an der Gewässerschau teilzunehmen. Ihnen wird damit zugleich die Gelegenheit zur sachlichen Äußerung gegeben. Bei nicht ordnungsgemäßer Unterhaltung können die erforderlichen Arbeiten nach § 128 NWG in Verbindung mit dem Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 19.01.2005 (Nds. GVBI.S.9) in der z. Zt. geltenden Fassung im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Unterhaltungspflichtigen durchgeführt werden. Vorsorglich wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass bei allen zu treffenden Maßnahmen zum Ausgleich des entstehenden Verwaltungsaufwandes eine Verwaltungsgebühr erhoben wird.
02.11.2023
Wörpedahler Schiffgraben, Graben auf dem Grundstück Ortmann-Denell, Verlängerung bis einschl. Grundstück Eggers, Graben neben der Kreisstraße Worpswede/Osterholz, Wegeseitengraben nach Neu- Helgoland, Graben B, Graben am Grundstück Grimm vom Grundstück Evers bis Wörpedahler
Schiffgraben, Graben an der Kleinbahn, Richtmoorgraben und Graben von der Straße Hinterm Berg bis Wörpedahler Graben
03.11.2023
Mevenstedter Schiffgraben mit Graben vom Grundstück Engelken, Neuer Graben in Adolphsdorf, Gräben neben der Kreisstraße in Schlußdorf, Oberlauf Alt-Bergedorfer Schiffgraben bis an das Grundstück Gerken,
Oberlauf Neu-Bergedorfer Schiffgraben, Schlußdorfer Wasserlöse, Gräben hinter den Höfen in Bergedorf mit den Durchstichen
20.11.2023
Ausgebaute Gräben in Überhamm, Graben A und Graben B in Überhamm, Dorfgraben, Quergraben und Grenzgraben Teufelsmoor-Überhamm
28.11.2023
Wendelbrocksgraben, Abzugsgraben, Graben am Müssenweg mit Verlängerung bis Graben 24, Wellbrocksgraben, sämtliche Grenzgräben unterhalb der Durchlässe in der Teufelsmoorstraße Grenzgräben Hölting/Lenz und Lenz/Brandt/Poppe (nur in ungeraden Jahren)
30.11.2023
Gräben in Hüttenbusch-Vieh und Grenzgraben Teufelsmoor/Hüttenbusch vom Weidedamm bis Schmoo, Graben vom Grundstück Thoden bis Schiffgraben, Graben am Grundstück Grimm, Am Schiffgraben 12,
Graben zwischen den Hofstellen 27 und 28, Sackgraben, Tienkengraben in Neu-St. Jürgen Graben A am Wege Hüttenbusch-Breddorf bis zur Schmoo (nur in geraden Jahren),Franzosengraben (nur
in ungeraden Jahren)