Bekanntmachung Gewässerschauen GLV

Nach § 78 des Niedersächsischen Wassergesetzes -NWG- sind Gewässerschauen durchzuführen. Die Landkreise Osterholz und Rotenburg/W. als zuständige Wasserbehörden haben den Gewässer- und
Landschaftspflegeverband Teufelsmoor (GLV) beauftragt, die in seinem Verbandsgebiet gelegenen Gewässer III. Ordnung zu schauen.

Meldung vom 24.10.2023
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