Bund und Länder haben sich gestern auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März 2021 verständigt. Gleichzeitig wurden erste vorsichtige Lockerungen über einen Stufenplan für die Zeit bis zum 22. März 2021 in Aussicht gestellt. Private Zusammenkünfte sollen ab dem 8. März 2021 auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erweitert werden. Weitere Ausweitungen wären bei einer stabilen Inzidenz-Lage möglich. Nach der Öffnung der Friseursalons und Blumengeschäfte bzw. Gartenbaumärkte sollen nun auch Buchhandlungen sowie körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie beispielsweise Kosmetikstudios und Fahrschulen öffnen können. Auch hier wären bei einer weiteren stabilen Inzidenz weitere Lockerungen möglich. Unter welchen Regelungen die einzelnen Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen und Öffnungen des Einzelhandels und anderer Branchen erfolgen können, wird das Land Niedersachsen in seiner Corona-Verordnung regeln. Grundlage wird der von Bund und Ländern abgestimmter Stufenplan sein, der auf der Internetseite des Landkreises zu finden ist.
Der Landkreis Osterholz geht davon aus, dass die überarbeitete Niedersächsische Corona-Verordnung zum Wochenende vorliegen wird. Wie gewohnt wird er dann schnellstmöglich auf der Internetseite und den sozialen Medien über die neuen Regelungen informieren. Zudem ist zu erwarten, dass das Niedersächsische Kultusministerium zeitnah über die weiteren Planungen für Schule und Kindertagesstätten berichten wird.
Der Landkreis Osterholz hat alle Informationen unter www.landkreis-osterholz.de/corona zusammengefasst. Auch steht das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes zu den Öffnungszeiten unter 04791/930-2900 zur Verfügung.