Bund und Länder haben sich gestern auf eine Verlängerung des Lockdowns zur Eindämmung des Corona-Virus bis mindestens zum 31. Januar 2021 verständigt. In Erweiterung der bestehenden Maßnahmen sollen unter anderem private Zusammenkünfte stärker reglementiert werden. Zukünftig sollen sich Personen aus demselben Haushalt nur noch mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person treffen dürfen. Das Land Niedersachsen muss die Verlängerung und Änderung der Maßnahmen nun in einer eigenen Verordnung festhalten. Der Landkreis Osterholz bittet um Verständnis, dass bis zum Vorliegen der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung keine genauen Aussagen zu den neuen Beschränkungen getroffen werden können. Es wird damit gerechnet, dass die neuen Regelungen zum Wochenende vorliegen. Der Landkreis wird dann schnellstmöglich über die Internetseite informieren.
Besonders betrachtet werden sollen nach dem Bund-Länder-Beschluss die Landkreise, die einen Inzidenzwert von über 200 aufweisen. Für diesen Fall ist vorgesehen, weitere lokale Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu erlassen. Eine wichtige Maßnahme stellt in diesen Fällen die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort dar, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Grund für die Verschärfungen sind ein verzögert auftretendes, noch nicht sichtbares Infektionsgeschehen über den Jahreswechsel und die Verhinderung der Ausbreitung von möglichen Mutationen des Corona-Virus.
Auch die Planungen für die Schulen wurden nochmals angepasst. Die Grundschulen werden sich zwischen dem 11. und 15. Januar 2021 im Szenario C befinden. Dies sieht ein Lernen von zuhause vor. Eine Notbetreuung wird sichergestellt. Ab dem 18. Januar 2021 erfolgt dann ein Wechsel in das Szenario B, dem abwechselnden Präsenzunterricht und Homeschooling. Für die Sekundarbereiche I und II und Berufsbildende Schulen wird es bis Ende Januar ausschließlich Homeschooling geben. Ausnahmen bilden Schulklassen, bei denen Abschlussprüfungen bevorstehen. Für diese wird es das Szenario B geben. Wie bisher gilt, dass in allen Bereichen der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, in denen der Mindestabstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Im Szenario B und einen entsprechend niedrigen Inzidenzwert kann sie beim Einnehmen des Sitzplatzes abgenommen werden. In Kinderbetreuungseinrichtungen findet weiterhin ein eingeschränkter Betrieb statt.
Genaue Regelungen wird die Niedersächsische Corona-Verordnung treffen. Der Landkreis Osterholz wird, sobald die Verordnung vorliegt, wie gewohnt Antworten auf häufig gestellte Fragen unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen zur Verfügung stellen. Auch steht das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes zu den Öffnungszeiten unter 04791/930-2900 zur Verfügung.