Der Landkreis Osterholz als zuständige Behörde hat bereits ein Impfzentrum eingerichtet. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Impfzentrum Landkreis Osterholz
Die Gemeindeverwaltung ist für Sie da – aber anders als früher
Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger,
selbstverständlich sind wir auch in Corona-Zeiten für Sie da und kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.
Dafür beachten Sie bitte folgende Regeln:
Persönliche Gespräche im Rathaus und im Jobcenter (Außenstelle Am Hörenberg 1) können nur nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.
Ohne Termin können wir Sie leider nicht empfangen!
Formulare, wie z.B. Folgeantrag ALG II, Steuerformulare, Wohngeldantrag, etc. können nach wie vor ohne Termin aus dem Rathaus abgeholt werden.
Mit der Terminabsprache wird sichergestellt, dass Sie sich nicht länger als notwendig im Rathaus aufhalten müssen und außerdem nicht auf andere wartende Bürgerinnen und Bürger treffen. Diese Maßnahmen dienen sowohl Ihrem Schutz als auch dem Schutz der hier Beschäftigten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie bitte gesund!
Ihre Gemeindeverwaltung
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Es haben sich bei der Gemeindeverwaltung die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern gehäuft, die Informationen zum Ablauf der Corona-Impfung suchen.
Der Landkreis Osterholz als zuständige Behörde hat bereits ein Impfzentrum eingerichtet. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Impfzentrum Landkreis Osterholz
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