Das Land Niedersachsen hat den Bund-Länder-Beschluss von Dienstag umgesetzt und die Niedersächsische Corona-Verordnung angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, den 10. Januar 2021 bis Ablauf des 31. Januar 2021. Die neue Verordnung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-osterholz.de/corona hinterlegt. Der Landkreis fasst die wesentlichen Änderungen zusammen:
Treffen im öffentlichen und privaten Raum
Die Kontaktbeschränkungen werden wie angekündigt auch in Niedersachsen verschärft. Danach sind Treffen in der Öffentlichkeit und im privaten Raum (Haus, Wohnung, Garten, etc.) nur mit Personen aus dem eigenen Hausstand und höchstens einer weiteren Person erlaubt. Personen, die alleine leben, dürfen sich mit Personen eines weiteren Hausstand treffen.
Kindertageseinrichtungen
Alle Kindertageseinrichtungen im Landkreis Osterholz bleiben bis zum Ablauf des 31. Januar 2021 geschlossen. Eine Notbetreuung in kleinen Gruppen ist sichergestellt. Erziehungsberechtigte, die diese in Anspruch nehmen müssen, können sich an den Träger der Kindertageseinrichtung wenden. Die Notbetreuung gilt vor allem für Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen und berufstätigen Alleinerziehenden. Das Bringen und Abholen von mehreren Kindern ist erlaubt.
Schulen
Die Schulen im Landkreis Osterholz befinden sich ab dem 11. Januar 2021 überwiegend im Homeschooling. Eine Ausnahme bildet der Grundschulsektor, für den ab dem 18. Januar 2021 das sogenannte Szenario B, ein Wechselszenario aus Präsenzunterricht in der Schule und Lernen zuhause vorgesehen ist. Zudem sollen Schuljahrgänge, bei denen im laufenden Schuljahr Abschlussprüfungen vorgesehen sind, bereits am dem 11. Januar 2021 im Wechselszenario unterrichtet werden. Auch für den schulischen Bereich gibt es für die Jahrgänge 1 bis 6 eine Notbetreuung. Bei Bedarf sollen sich Erziehungsberechtigte direkt an die Schule wenden.
Die Schülerbeförderung findet im normalen Fahrplan statt. Darüber hinaus ist das Bringen und Abholen von mehreren Kindern und Jugendlichen erlaubt.
Außerschulische Bildung
Für Volkshochschulen, Musikschulen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und weiteren außerschulischen Bildungsangeboten ist der Präsenzunterricht untersagt. Unter Einhaltung der Hygienevorschriften können notwendige Prüfungen und Beratungen stattfinden.
Maßnahmen bei besonders hohen Inzidenzen
Neu geregelt ist, dass Landkreise mit Inzidenzwerten über 200 besondere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus treffen können. Dies ist abhängig vom Infektionsgeschehen vor Ort und kann beispielsweise eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort bedeuten.
„Mit dem Beginn der Impfungen im Kreisgebiet haben wir einen wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Corona-Pandemie gemacht“, erklärt Landrat Bernd Lütjen. Bis ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, werde aber noch einige Zeit vergehen. „So lange müssen wir noch mit notwendigen Maßnahmen umgehen. Daher bitte ich erneut jeden Einzelnen um die Einhaltung der bestehenden Regelungen. Ich weiß, dass es uns allen nach vielen Monaten der Einschränkungen nicht leichtfällt, weiterhin auf Freiheiten zu verzichten und Freunde wie Familie überwiegend online zu sehen oder am Telefon zu hören. Es ist aber zwingend notwendig, dass jeder von uns weiterhin Kontakte auf das Notwendigste beschränkt und so sich und seine Mitmenschen schützt“, schließt der Landrat ab.
Alle Informationen zum Coronavirus hat der Landkreis Osterholz unter www.landkreis-osterholz.de/corona zusammengefasst. Antworten auf häufig gestellte Fragen stellt der Landkreis unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen bereit. Sollte eine Frage dort nicht beantwortet werden, dann steht das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung gerne unter 04791/930-2900 zur Verfügung.
Zum Thema der Schutzimpfung gegen das Coronavirus hat das Land Niedersachsen eine Hotline eingerichtet, die alle Fragen rund um das Thema beantwortet. Diese ist von Montag bis Samstag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter 0800/99 88 665 erreichbar.