Was müssen Betreiber eines Heizöltanks ab sofort beachten?
Tankanlagen sind standardmäßig mit Grenzwertgebern ausgestattet, um ein Überfüllen beim Betanken einer Heizöllageranlage zu verhindern. Sie schalten die Ölzufuhr automatisch ab, sobald die maximale Tankfüllung erreicht ist. Dennoch ereignet sich jeder zweite Ölunfall im Zusammenhang mit Heizöllageranlagen beim Befüllen der Anlagen. Die Ursache liegt darin, dass vielfach noch Grenzwertgeber alter Bauart (vor 1985) in Betrieb sind. Dieser Typ hat Lochbohrungen, die sich im Laufe der Jahre häufig zusetzen. Nach den aktuellen Regelungen müssen Grenzwertgeber alter Bauart gegen neue Grenzwertgeber ausgetauscht werden. Alternativ sind sie jährlich von einem Fachbetrieb auszubauen und zu kontrollieren.
Kunststofftanks sind für einen sicheren Betrieb von 30 Jahren ausgelegt. Bei älteren Behältern, die beispielsweise Verformungen oder Verfärbungen zeigen, besteht die Gefahr einer kritischen Materialermüdung. Damit die Vorzeichen eines Lecks oder im schlimmsten Fall eines Bruchs nicht übersehen werden, sind die Anlagenbetreiber künftig verpflichtet, alte Kunststofftanks mindestens monatlich durch eine Sichtkontrolle zu überwachen.
Wiederkehrend prüfpflichtige Heizöllageranlagen sind bei Stilllegung durch einen Sachverständigen zu prüfen. Werden bei Tankprüfungen erhebliche Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Neu ist die Anforderung, dass geringfügige Mängel vom Anlagenbetreiber innerhalb von 6 Monaten beseitigen zu lassen sind.
Auch oberirdische Heizöllageranlagen in Überschwemmungsgebieten unterliegen einer wiederkehrenden Prüfpflicht durch Sachverständige. Alle Heizöllageranlagen in Überschwemmungsgebieten sind bis zum 05.01.2023 hochwassersicher nachzurüsten. Das kann beispielsweise durch den Einbau speziell zugelassener Tanks oder den Einbau einer Sicherung geben Aufschwimmen verwirklicht werden.
Für Arbeiten an Heizöllageranlagen mit mehr als 1.000 Litern Inhalt müssen wasserrechtlich anerkannter Fachbetriebe beauftragt werden. Die Fachbetriebe sind künftig verpflichtet, den Auftraggebern den Fachbetriebs-Nachweis vorzulegen.
Die Betreiber eines Heizöltanks haben eine Anlagendokumentation zu führen, die auf Verlangen der Wasserbehörde, dem Prüfer oder dem Fachbetrieb zu zeigen ist. Dazu sind ab sofort alle Unterlagen im Zusammenhang mit einer Tankanlage, wie beispielsweise Betriebsanleitungen, Wartungsberichte oder Prüfungsnachweise, in einem Ordner zu sammeln.