Vom 01. April bis 15. Juli gilt in ganz Niedersachsen die generelle Leinenpflicht für Hunde.
In dieser Zeit ist Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit – Vögel, Rehkitze und andere Jungtiere sind unterwegs und besonders gefährdet. Unangeleinte Hunde können die Tiere stören oder in Gefahr bringen.
Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft:
- In Wäldern und auf den dortigen Wegen
- Auf Wiesen und Feldern und den dortigen Wegen
- An Gewässern und auf den dortigen Wegen
- Auch auf freien Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Die Leinenpflicht ist im niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) verankert und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Ausnahmen gelten nur für:
- Blindenführhunde
- Jagd- und Rettungshunde im Einsatz oder in Ausbildung
- Diensthunde von Polizei, Bundesgrenzschutz oder Zoll
Bitte führt eure Hunde während dieser Zeit an der Leine – so schützt ihr die Natur, die Tiere und sorgt für sichere Spaziergänge für alle!

