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Öffentliche Aufträge
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen.
Auftragsvergaben nach der VOB
Die Gemeinde Worpswede informiert hier nach
- beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer und
- freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 € ohne Umsatzsteuer
für die Dauer von 6 Monaten über jeden vergebenen Auftrag (§ 20 Abs. 3 VOB/A):
Auftragsvergaben nach der VOL
Die Gemeinde Worpswede informiert hier nach
- beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und
- freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb
für die Dauer von 3 Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer (§ 19 Abs. 2 VOL):